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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Praxis IVO

Herrenstraße 4
4020 Linz
Österreich

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anmeldung und Teilnahme an Fortbildungen, Workshops, Seminaren, Lehrgängen und sonstigen Lehrangeboten der Praxis IVO (im Folgenden „Veranstalter“).

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden diese AGB Bestandteil des Vertrags, sofern sie der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer vor oder spätestens bei Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

Soweit Teilnehmer:innen als Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) handeln, gelten die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts uneingeschränkt.

2. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

Anmeldungen können schriftlich per E-Mail oder über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellte Anmeldeformular erfolgen.

Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande.

Die Teilnehmer:innenzahl der einzelnen Veranstaltungen kann beschränkt sein. Die Vergabe der Plätze erfolgt grundsätzlich nach Eingang der Anmeldungen, sofern die jeweiligen Teilnahme- und Aufnahmekriterien erfüllt sind.

Ist die maximale Teilnehmer:innenzahl bereits erreicht, kann die Anmeldung auf eine Warteliste gesetzt werden. Bei Freiwerden eines Platzes werden Personen auf der Warteliste entsprechend der Reihung verständigt.

3. Anmeldeschluss

Der reguläre Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss können angenommen werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind. In diesem Fall ist die Teilnahmegebühr unverzüglich nach Rechnungslegung bzw. nach den in der Teilnahmebestätigung angegebenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten.

4. Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen

Gesetzlich zwingend bestehende Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte von Verbraucher:innen bleiben durch diese AGB unberührt.

Insbesondere gelten die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag Anwendung findet.

Soweit für eine konkrete Veranstaltung aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme kein Rücktrittsrecht besteht, wird darauf im Rahmen der jeweiligen Anmelde- bzw. Veranstaltungsinformationen hingewiesen.

5. Stornierung durch Teilnehmer:innen

Soweit kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder dieses bereits wirksam ausgeübt wurde, kann eine verbindliche Anmeldung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen storniert werden:

  • Bei Stornierung bis zum Anmeldeschluss werden 20 % der vereinbarten Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnet.

  • Bei Stornierung nach dem Anmeldeschluss, jedoch vor Beginn der Veranstaltung, werden 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnet.

  • Bei Stornierung ab Beginn der Veranstaltung, bei Nichterscheinen oder bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

Gesetzlich zwingende Rücktritts- und Rückerstattungsrechte bleiben unberührt.

Die Geltendmachung einer Stornogebühr erfolgt nur insoweit, als die jeweilige Vereinbarung nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.

Eine Stornierung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Für die Einhaltung einer Frist ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung beim Veranstalter maßgeblich.

6. Ersatzteilnahme bei Verhinderung

Kann eine angemeldete Teilnehmerin bzw. ein angemeldeter Teilnehmer, insbesondere aufgrund von Krankheit oder beruflicher Verhinderung, nicht an einer Veranstaltung teilnehmen, kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden.

Die Benennung der Ersatzperson muss dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden und zumindest den vollständigen Namen und eine Kontaktmöglichkeit der Ersatzperson enthalten.

Die Ersatzperson muss allfällige Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme einer Ersatzperson aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Durchführung der Veranstaltung dadurch beeinträchtigt würde.

Mit der ordnungsgemäßen Anerkennung der Ersatzperson kann diese anstelle der ursprünglich angemeldeten Person an der konkreten Veranstaltung teilnehmen.

Die vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter bleiben durch die Benennung einer Ersatzperson grundsätzlich unberührt.

Eine allfällige Rückerstattung, Kostenaufteilung, Verrechnung oder sonstige finanzielle Vereinbarung zwischen der ursprünglich angemeldeten Person und der Ersatzperson ist ausschließlich zwischen diesen Personen zu treffen. Der Veranstalter ist daran nicht beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für die Abwicklung solcher Vereinbarungen.

Der Veranstalter ist insbesondere nicht verpflichtet, Zahlungen zwischen der ursprünglich angemeldeten Person und der Ersatzperson entgegenzunehmen, weiterzuleiten oder zu verrechnen.

Gesetzlich zwingende Rechte der Teilnehmer:innen bleiben unberührt.

7. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen

Die jeweils angegebenen Teilnahmegebühren sind grundsätzlich bis zum Anmeldeschluss bzw. spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin zu bezahlen.

Bei später erfolgten Anmeldungen ist die Teilnahmegebühr unverzüglich nach Rechnungslegung bzw. entsprechend den Angaben in der Teilnahmebestätigung zu bezahlen.

Die jeweils geltenden Zahlungsmodalitäten werden in der Teilnahmebestätigung oder Rechnung bekannt gegeben.

Teilzahlungsvereinbarungen müssen vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich vereinbart werden. Ein Anspruch auf Teilzahlung besteht nicht.

Anreise-, Aufenthalts-, Nächtigungs- und Verpflegungskosten sind, sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und von den Teilnehmer:innen selbst zu tragen.

Die Teilnehmer:innen sind für die Beantragung und Abwicklung allfälliger öffentlicher Förderungen selbst verantwortlich. Eine Förderung hat keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht gegenüber dem Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Umsatzsteuer

Die Teilnahmegebühren werden entsprechend der jeweils geltenden umsatzsteuerrechtlichen Behandlung ausgewiesen.

Soweit für einzelne Leistungen eine Umsatzsteuerbefreiung gesetzlich anwendbar ist, wird die Teilnahmegebühr ohne Umsatzsteuer verrechnet. Eine allfällige Umsatzsteuerbefreiung wird nur insoweit in Anspruch genommen, als die gesetzlichen Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllt sind.

9. Änderungen und Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen organisatorischen oder sachlich gerechtfertigten Gründen abzusagen, zu verschieben oder inhaltlich bzw. hinsichtlich der Vortragenden angemessen zu ändern.

Die Durchführung einer Veranstaltung kann insbesondere vom Erreichen einer bestimmten Mindestteilnehmer:innenzahl abhängig gemacht werden.

Wird eine Veranstaltung abgesagt, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren grundsätzlich vollständig zurückerstattet. Alternativ kann die Teilnahmegebühr mit Zustimmung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers auf einen Ersatztermin angerechnet werden.

Bei einer Terminverschiebung wird der Ersatztermin den bereits angemeldeten Teilnehmer:innen ehestmöglich mitgeteilt. Ist die Teilnahme am Ersatztermin für eine Teilnehmerin bzw. einen Teilnehmer nicht zumutbar, wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.

Ein Anspruch auf Ersatz von darüber hinausgehenden Kosten, insbesondere für bereits gebuchte Anreise, Unterkunft, Verpflegung oder sonstige Aufwendungen, besteht – soweit gesetzlich zulässig – nicht.

Der Veranstalter wird über Änderungen oder Absagen ehestmöglich schriftlich oder telefonisch informieren.

10. Teilnahmebestätigung und Anwesenheit

Eine Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich ausgestellt, wenn mindestens 80 % der vorgesehenen Unterrichts- bzw. Veranstaltungseinheiten besucht wurden.

Für Lehrgänge und Ausbildungen können abweichende Anwesenheits- und Abschlussbestimmungen gelten. Diese werden in den jeweiligen Lehrgangsunterlagen bzw. Teilnahmeinformationen bekannt gegeben.

Werden die erforderlichen Anwesenheitszeiten nicht erreicht, kann eine Teilnahmebestätigung von der Absolvierung einer vorgesehenen Kompensationsleistung oder dem Nachholen versäumter Einheiten abhängig gemacht werden, sofern dies für die betreffende Veranstaltung vorgesehen ist.

11. Inhalte der Lehrgänge und berufliche Berechtigungen

Die vom Veranstalter angebotenen Fortbildungen, Workshops und Lehrgänge dienen der Vermittlung von Wissen, praktischen Fertigkeiten und der persönlichen bzw. beruflichen Weiterbildung.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung und der Erwerb einer Teilnahmebestätigung oder eines Zertifikats begründen nur jene Berechtigungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder einer ausdrücklich anerkannten Qualifikation tatsächlich bestehen.

Eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat des Veranstalters ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung, Berufsberechtigung, Gewerbeberechtigung oder sonstige behördliche Bewilligung.

Insbesondere dürfen Tätigkeiten, die gesetzlich reglementierten Gesundheitsberufen oder anderen gesetzlich geschützten Berufsgruppen vorbehalten sind, aufgrund der Teilnahme an einem Lehrgang des Veranstalters nicht ausgeübt werden.

Die Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, sich über die für ihre konkrete berufliche Tätigkeit geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und Berufsberechtigungen zu informieren.

12. Eigenverantwortung und Teilnahme an Übungen

Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt eigenverantwortlich.

Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, die eigenen körperlichen und persönlichen Grenzen zu berücksichtigen und die Veranstaltungsleitung über Umstände zu informieren, die für eine sichere Teilnahme an praktischen Übungen relevant sein können.

Übungen oder sonstige Handlungen können von Teilnehmer:innen jederzeit abgebrochen oder abgelehnt werden.

Anweisungen der Veranstaltungsleitung sind im Interesse eines sicheren und geordneten Veranstaltungsablaufs zu beachten.

13. Haftung

Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für Schäden, die aufgrund von leichter Fahrlässigkeit entstehen, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist.

Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit der Verlust, die Beschädigung oder der Diebstahl nicht durch ein vom Veranstalter zu vertretendes Verhalten verursacht wurde.

Die Teilnehmer:innen haften für Schäden, die sie schuldhaft gegenüber dem Veranstalter, dessen Mitarbeiter:innen, Vortragenden oder sonstigen Dritten verursachen.

14. Verschwiegenheit und vertrauliche Informationen

Bei einzelnen Veranstaltungen können persönliche oder vertrauliche Informationen ausgetauscht werden.

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, persönliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Veranstaltung über andere Teilnehmer:innen bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.

Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

15. Veranstaltungsunterlagen und geistiges Eigentum

Vom Veranstalter oder von Vortragenden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Präsentationen, Skripten und sonstige Inhalte dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch verwendet werden.

Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht zulässig.

16. Verpflegung, Anreise und Unterbringung

Sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Anreise, Verpflegung und Nächtigung nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

Die Organisation und Bezahlung dieser Leistungen erfolgt durch die Teilnehmer:innen selbst.

17. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Zwecken der Verarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.

Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Vereinbarung eines davon abweichenden Gerichtsstandes wird gegenüber Verbraucher:innen nur insoweit getroffen, als dies gesetzlich zulässig ist.

Für Unternehmer:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände, sofern nicht wirksam ein anderer Gerichtsstand vereinbart wurde. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, wird als Gerichtsstand Linz an der Donau vereinbart.

19. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Mit der Anmeldung bestätigt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und diese – soweit gesetzlich zulässig – zum Bestandteil des Vertrages zu machen.

Stand: August 2026

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